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   LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14   

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https://dejure.org/2014,43491
LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14 (https://dejure.org/2014,43491)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2014 - 49 S 21/14 (https://dejure.org/2014,43491)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2014 - 49 S 21/14 (https://dejure.org/2014,43491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 BGB, §§ 286 ff BGB, § 288 BGB, § 75 Abs 3 SGB 12, § 93 Abs 2 BSHG
    Öffentlich-rechtliche Kostenübernahmeerklärung eines Sozialhilfeträgers bezüglich der einem Pflegebedürftigen durch die ambulante Pflege entstehenden Kosten: Verzugszinsanspruch des Pflegedienstes gegenüber dem Sozialhilfeträger bei verspäteter Rechnungsbezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (grundlegend BSG 28.10.2008, BSGE 102, 1 Rn. 25, zitiert nach juris) entsteht dadurch das so genannte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis.

    Das Bundessozialgericht hat dabei ausdrücklich auf die Entscheidung in BSGE 102, 1 ff Bezug genommen; trotz der Annahme, dass der Schuldbeitritt öffentlich-rechtlichen Charakter hat, hat es ausgesprochen, dass die beigetretene Schuld nicht zu einer öffentlich-rechtlichen "mutieren" kann, der Anspruch gegenüber dem Leistungsträger vielmehr die zivilrechtliche Rechtsnatur der Forderung teilt und die Verbandsverträge als Normverträge lediglich die zivilrechtlichen Pflichten modifizieren (a.a.O. Rn. 8,9).

  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

    Auszug aus LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14
    Sie bezieht sich insbesondere auf den Beschluss des BSG vom 18.3.2014 - B 8 SF 2/13 R, wonach alle diesbezüglichen Verfahren wegen der zivilrechtlichen Natur des Schuldbeitritts vor den Zivilgerichten anhängig zu machen seien.

    Das Bundessozialgericht hat weiter ausgesprochen (Beschluss vom 18.3.2014 - B 8 SF 2/13 R, Rn. 8 bei Juris), dass dieser Schuldbeitritt "naturgemäß nichts an der Rechtsnatur der zu Grunde liegenden Schuld, die aus dem... privatrechtlichen Heimvertrag resultiert, ändert"; es sieht deswegen den Rechtsweg vor die Zivilgerichte als gegeben.

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14
    Das Amtsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, Verzugszinsen seien von der Rechtsprechung bei im Sozialversicherungsrecht begründeten Zahlungsansprüchen stets ausgeschlossen und sich auf die Entscheidung des BSG, abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 34, bezogen.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14
    Dem steht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 5 C 33/91 -, Rn. 17 bei juris) nicht entgegen.
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LG Berlin, 17.09.2014 - 49 S 21/14
    In der Regel betrifft ein Auftrag dieselbe Angelegenheit, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, zwischen mehreren Auftragsgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen äußeren Tätigkeitsrahmen wahrt (BGH NJW 2005, 2927, zitiert nach Juris; Schneider/Wolf, Anwalt Kommentar, RVG, 6. Aufl., § 15 Rn. 22-36; Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. § 15 Rn. 5-8).
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